Interessenten mit zivilprozessualer venia werden auf formlosen Antrag als Mitglied der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer aufgenommen. Der Antrag ist an die Vorstandsvorsitzende zu richten. Jüngere Kolleginnen und Kollegen werden auf entsprechenden Hinweis vom Vorstand angeschrieben und gefragt, ob Interesse an einer Mitgliedschaft besteht.
Homepage der
Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer
Die Wissenschaft zu fördern
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.