Aufnahme in die Vereinigung

Interessenten mit zivilprozessualer venia werden auf formlosen Antrag als Mitglied der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer aufgenommen. Der Antrag ist an die Vorstandsvorsitzende zu richten. Jüngere Kolleginnen und Kollegen werden auf entsprechenden Hinweis vom Vorstand angeschrieben und gefragt, ob Interesse an einer Mitgliedschaft besteht.


 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.