Prof. Dr. Astrid Stadler (Vorsitzende)
Prof. Dr. Alexander Bruns
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Oberhammer
Die Tagung der Vereinigung hat vom 20. bis zum 23. März 2024 in Göttingen stattgefunden. Weitere Informationen finden Sie unter Tagungen
Die Online Tagung der Vereinigung wurde vom 17. bis 18. März 2022 coronabedingt als reine Online Tagung durchgeführt. Die Vereinigung spricht Herrn Kollegen Prof. Dr. Christoph Thole, Universität Köln, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Tagung mit unermüdlichem Einsatz ermöglicht und durchgeführt haben, ihren herzlichen Dank aus. Sie haben auch die ursprünglich vorgesehene Präsenztagung vollkommen vorbereitet und geplant.
Die Mitgliederversammlung hat einstimmig eine vom Vorstand zur Diskussion gestellte Resolution zur Stärkung des Zivilprozessrechts in Forschung und Lehre beschlossen. Die wissenschaftliche Vereinigung für internationales Verfahrensrecht trägt diese Resolution in vollem Umfang mit. Herrn Kollegen Prof. Dr. Burkhard Hess sei dafür in seiner Eigenschaft als Vorstand der Vereinigung an dieser Stelle herzlich gedankt. Die Vorstände der beiden Vereinigungen haben die Resolution lediglich redaktionell überarbeitet und in dem nachstehend mitgeteilten Wortlaut den Wissenschafts- und Justizministern, den Rektoren und Dekanen (Rechtswissenschaft) der deutschen Universitäten, dem Juristentag, dem Wissenschaftsrat, dem Juristenfakultätentag und weiteren Institutionen übermittelt.
Gemeinsame Resolution
der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer und der wissenschaftlichen Vereinigung für internationales Verfahrensrecht
zur Zukunft des Zivilverfahrensrechts
Das Verfahrensrecht ist für den demokratischen Rechtsstaat von zentraler Bedeutung. Nur eine leistungsfähige Justiz und ein effizientes Prozessrecht gewährleisten Frieden und Freiheit, davon zeugen historische und rechtsvergleichende Erfahrungen. Die Verfassung garantiert dem Bürger die verfahrensmäßige Realisierung von Ansprüchen und Rechten. Das Zivilverfahrensrecht nimmt darüber hinaus im Prozess der europäischen Rechtsharmonisierung eine Vorreiterrolle ein. Das universitäre Studium der Rechtswissenschaft bleibt ohne eine solide prozessuale Ausbildung schlicht unvollständig: Das Recht bewährt sich im Prozess, wer Urteile verstehen will, muss die Verfahren kennen, in denen Urteile gesprochen werden. Ein Verzicht auf das Verfahrensrecht würde die Juristenausbildung lebensfremd machen und würde zudem dessen gesellschaftliche Bedeutung verkennen. Die in den Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland formulierte Empfehlung des Wissenschaftsrates, in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung auf eines der Prozessrechte zu verzichten, wird der zentralen Bedeutung des Prozessrechts nicht gerecht. Sie setzt sich zudem in Widerspruch zu der mit Recht geforderten Internationalisierung der Rechtswissenschaften, die seit Jahrzehnten im Zivilverfahrensrecht vorbildlich verwirklicht ist.
Deshalb ist ganz im Gegenteil eine stärkere Betonung des Zivilverfahrensrechts und anderer Formen der Streitbeilegung in der Juristenausbildung dringend geboten. Mit großer Sorge beobachten wir daher die Zurückdrängung des Zivilverfahrensrechts bei der Besetzung von Lehrstühlen und in der Ersten Juristischen Prüfung. Die Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer und die wissenschaftliche Vereinigung für internationales Verfahrensrecht wenden sich gegen derartige Tendenzen und fordern stattdessen die Stärkung der zivilverfahrensrechtlichen Forschung und Lehre zur Sicherung einer rechtsnahen Streiterledigung als eines gesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Grundbedürfnisses.
Freiburg, am 28. März 2014
Prof. Dr. Herbert Roth
Vorstand der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer
Prof. Dr. Burkhard Hess
Vorstand der Wissenschaftlichen Vereinigung für
Internationales Verfahrensrecht
Homepage der
Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer
Die Wissenschaft zu fördern
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